Und schon war er da, der Kloß im Hals, der signalisiert, dass ein Thema zur Sprache kommt, das sich nicht gut, nicht richtig anfühlt.
Jeder von uns wünscht sich , so lange wie möglich an der Seite seiner Kinder sein zu dürfen, sie aufwachsen, erwachsen werden zu sehen, sie zu beschützen. Und so stellt sie sich erst einmal nicht, die Frage, nach dem “was wäre, wenn?”. Man verschwendet nicht allzu viele Gedanken an diesen worst case und auch ich versuche, eine altersgerechte Antwort auf die Frage meines Kindes zu finden, ohne das Thema zu viel Raum einnehmen zu lassen.
Das Thema ist schmerzhaft, beklemmend und doch sollten wir uns zumindest damit beschäftigt haben. Diese Meinung vertrete ich, weil ich zum Einen im Rahmen meiner Tätigkeit als Amtsvormund viele verunsicherte Elternteile erlebt habe, die sich plötzlich- aufgrund eines schlimmes Schicksalsschlags- mit dem Thema auseinandersetzten mussten. Zum Anderen bin ich selbst Mutter und möchte die bestmögliche Vorsorge für unsere Kinder treffen- mit Umsicht und ohne Druck.
Hier also die wichtigsten Informationen für Euch:
Stirbt ein Elternteil und sind beide Elternteile sorgeberechtigt, geht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil über. Dies geschieht automatisch und bedarf erstmal keiner weiteren Überprüfung. Hatte der Verstorbene allerdings zuvor die alleinige elterliche Sorge inne, so prüft das zuständige Familiengericht, ob es mit Kindeswohl zu vereinbaren ist, das Sorgerecht auf den anderen Elternteil zu übertragen.
Wird ein Kind plötzlich Vollwaise, sorgen die zuständigen Sachbearbeiter des hiesigen Jugendamtes zunächst dafür, dass das Kind sicher untergebracht und versorgt ist. Das Familiengericht muss dann zeitnah einen Vormund bestellen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Vormundschaft nicht automatisch auf die nahen Verwandten (so es denn welche gibt) übertragen wird. Das Familiengericht prüft hier natürlich zunächst sehr genau die familiären Möglichkeiten, allerdings kann dennoch ein Amtsvormund bestellt werden. Das geschieht zum Beispiel, wenn die in Frage kommenden Verwandten nicht volljährig, oder die Großeltern zu zerbrechlich oder zu alt sind. Achtung: Taufpaten spielen erstmal auch keine bevorzugte Rolle.
Eltern können mit einer Sorgerechtsverfügung einen Vormund für ihr Kind bestimmen. Denkt immer daran, mit dem potentiellen Vormund vorher über Euren Wunsch zu sprechen, er sollte auf jeden Fall einverstanden sein.
Ihr könnt in einer Sorgerechtsverfügung auch bestimmte Personen explizit von der Vormundschaft ausschließen. Eine schlüssige Begründung ist hier für das Familiengericht eine wichtige Grundlage.
Wichtig ist außerdem, dass gewisse Formalien ( ähnlich eines Testaments) eingehalten werden und dass die Sorgerechtsverfügung auch auffindbar ist!
Gegen eine Gebühr von 90 Euro kann das Dokument beim Nachlassgericht aufbewahrt werden. Natürlich ist es aber genauso möglich, die Sorgerechtsverfügung privat aufzubewahren, am besten bei Euch und dem Vormund.
Denkt unbedingt daran, das Dokument handschriftlich zu verfassen und mit Eurer Unterschrift zu versehen ( alle Sorgeberechtigte!) Im Web findet Ihr hierfür zu Genüge Vorlagen.